Kunstaktion

Herbstferien

Vorbereitungen

Ich liebe Kunst

Rizzi-Landhausschule

Van Gogh-IGH

Miro- Fröbelschule

Klee-Steinbachschule

Goldsworthy- Tiefburgschule

Goldsworthy- Bahnstadt

Hundertwasser- Albert-Schweitzer-Schule

Die bunte Welt der Künstler

Ferienbetreuung

Die päd-aktiv Ferienangebote

beinhalten abwechslungsreiche und interessante Programme

Diese sind auf die Bedürfnisse von Grundschulkindern ausgerichtet. Die Angebote finden verlässlich in ca. 10 Ferienwochen statt und werden von pädagogischen Fachkräften, die während der Schulzeit im Betreuungsangebot an den Heidelberger Grundschulen tätig sind, durchgeführt. Eltern können die Ferienangebote für ihre Kinder, wochenweise von 8.00-15.00 Uhr oder von 8.00-17.00 Uhr nach Bedarf buchen. Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist sozialverträglich gestaffelt und richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern.

Standorte und Ferienprogramme
Das Jahresprogramm

Herbstferien: Zaubermärchen-Der Weg zum Glück
Weihnachtsferien: Winterzauber
Faschingsferien: Helden und Heldinnen
Osterferien: Tiere und Tiergestalten
Pfingstferien: Märchen und Sagen zum Klimawandel
Sommerferien: Aus aller Welt

Das Anmeldeverfahren

Für die Ferienangebote können Sie Ihr Kind zweimal jährlich anmelden:

1. Anmeldeverfahren Februar/März
Herbst-, Winter- und Faschingsferien 2023/24
Optional auch: Oster-, Pfingsten- und Sommerferien 2024

2. Anmeldeverfahren Dezember
Oster-, Pfingsten- und Sommerferien 2024

Grundsätzlich werden die Ferienprogramme an allen Schulstandorten durchgeführt, vorausgesetzt mindestens 18 Kinder
sind pro Ferieneinheit am von Ihnen gewünschten Standort
angemeldet. Bei geringerer Teilnehmerzahl bieten wir einen
möglichst wohnortnahen alternativen Standort an.

Nach Abschluss des 1. Anmeldeverfahrens entscheidet die Stadt Heidelberg über die Anzahl der Gruppen in den verschiedenen Ferienwochen

  • ein Kontingent an freien Plätzen für das Anmeldeverfahren im Dezember wird berücksichtigt
  • Sie erhalten im Juni eine schriftliche Zusage für die Ferienangebote inklusive Ferienstandort.
  • Im 2. Anmeldeverfahren vergeben wir die freien Plätze. Anmeldeschluss ist der 13.01.2024. Sie erhalten im Februar Ihre verbindliche Zusage.
  • verfügbare freie Plätze können Sie während des gesamten Jahres buchen (bis 3 Wochen vor Beginn der Ferien).
  • Falls alle Plätze belegt sein sollten, werden wir Ihr Kind auf einer Warteliste aufnehmen.

Außerdem können Sie noch verfügbare freie Plätze während des gesamten Jahres buchen (bis 3 Wochen vor Beginn der Ferien). Falls alle Plätze belegt sein sollten, werden wir Ihr Kind auf einer Warteliste aufnehmen.

Unsere Übersichten geben Ihnen Auskunft über die Anzahl der freien Plätze an den verschiedenen Standorten und in den verschiedenen Ferien.

Freie Plätze

Herbst 2023 bis Ostern 2024 (buchbar bis 3 Wochen vor Beginn der Ferien)

Standort

Herbst 30.10-03.11.23

4 Tage

Weihnachten 02.01-05.01.24

4 Tage

Fasching 12.02-16.02.24

5 Tage

Ostern A 25.03-28.03.24

4 Tage

Ostern B 02.04-05.04.24

4 Tage

Anmeldeschluss

06.10.2023

01.12.2023

19.01.2024

01.03.2024

01.03.2024

Albert-Schweitzer-Schule

0

0

0

0

0

GTS Bahnstadt

0

0

0

0

0

Fröbelschule

0

0

0

0

0

Geschwister-Scholl-Schule

0

0

0

0

0

Heiligenbergschule

0

0

0

0

0

IGH Primarstufe

0

0

0

0

0

Landhausschule

0

0

0

0

0

Tiefburgschule

0

0

0

0

0

Steinbachschule

0

0

0

0

0

Pfingsten 2024 und Sommer 2024 (buchbar bis 3 Wochen vor Beginn der Ferien)

Standort

Pfingsten A 21.05-24.05.24 
4 Tage

Pfingsten B 27.05-31.05.24
4 Tage

Sommer A 19.08-23.08.24
5 Tage

Sommer B 26.08-30.08.24
5 Tage

Sommer C 02.09-06.09.24
5 Tage

Anmeldeschluss

26.04.2024

26.04.2024

03.07.2024

03.07.2024

03.07.2024

Albert-Schweitzer-Schule

1

4

5

0

0

GTS Bahnstadt

1

0

0

0

0

Fröbelschule

6

9

9

3

0

Geschwister-Scholl-Schule

0

0

0

0

0

Heiligenbergschule

0

0

0

0

0

IGH Primarstufe

0

0

0

0

0

Landhausschule

1

2

4

0

0

Tiefburgschule

0

2

1

5

0

Steinbachschule

0

0

0

0

0

Kosten Ferienangebote

Preise gültig ab dem Schuljahr 2022/2023 Modul 1

jeweils von 8:00 bis 15:00 Uhr

Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

6 Tage

27,30 €

48,30 €

88,20 €

136,50 €

184,80 €

239,40 €

5Tage

22,75 €

40,25 €

73,50 €

113,75 €

154,00 €

199,50 €

4Tage

18,20 €

32,20 €

58,80 €

91,00 €

123,20 €

159,60 €

3Tage

13,65 €

24,15 €

44,10 €

68,25 €

92,40 €

119,70 €

2Tage

9,10 €

16,10 €

29,40 €

45,50 €

61,60 €

79,80 €

Preise gültig ab dem Schuljahr 2022/2023 Modul 2

jeweils von 8:00 bis 17:00 Uhr

Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

6 Tage

35,10 €

62,10 €

113,40 €

175,50 €

237,60 €

307,80 €

5Tage

29,25 €

51,75 €

94,50 €

146,25 €

198,00 €

256,50 €

4Tage

23,40 €

41,40 €

75,60 €

117,00 €

158,40 €

205,20 €

3Tage

17,75 €

31,05 €

56,70 €

87,75 €

118,80 €

153,90 €

2Tage

11,70 €

20,70 €

37,80 €

58,50 €

79,20 €

102,60 €

Zu den angegebenen Entgelten fallen Kosten für das Frühstück und den Mittagessen an, deren derzeitige Höhe Sie bitte dem aktuellen Anmeldeformular entnehmen.

Zusätzlich entstehen pro Ferienwoche Kosten in Höhe von Maximal 5,00 € für Fahrscheine bzw. Eintrittsgelder bei Ausflügen.

Einstufung

Die Höhe des Betreu­ungs­ent­geltes ist nach Ein­kommens­stufen gestaffelt. Die Personen­sorge­be­rech­tigten nehmen für die Ein­stufung eine Selbst­ein­schätz­ung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungs­hilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbst­einschätzung überprüfen und fordert die Personen­sorge­be­rechtigen in diesen Fällen zur Vor­lage von Unter­lagen auf. Sollte die Über­prüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeit­punkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeit­punkt ein niedrigeres Entgelt ge­schuldet war, so wird Ihnen der über­zahlte Betrag zurück­er­stattet. Legen Sie auf An­forderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unter­lagen vor, die eine Über­prüfung der Selbst­ein­schätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Ermäßigungen

Die Reduzierung des Betreuungs­entgelts um eine Ge­schwis­ter­er­mäßigung ist möglich, wenn Ge­schwister das Betreu­ungs­angebot von Kinder­tages­ein­richtungen öffent­licher oder anerkannter Trä­ger der freien Jugendhilfe, eine ent­sprech­ende Tage­pflege­person oder das Betreu­ungs­an­gebot an Heidel­berger Grund­schulen volle Monate kosten­pflichtig besuchen. Ab dem auf die Vorlage des Be­treu­ungs­nach­weises des Geschwiste­rkindes bzw. der Geschwister­kinder folgenden Monat ist nur noch das re­du­zierte Betreu­ungs­entgelt ge­schuldet. Die Ermäßigung kann über das Formular "Antrag auf Geschwister­er­mäßigung" beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld, Kinderzuschlag), Bundeskindergeldgesetz, SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit. Der Mittagstisch ist jedoch auch hier kostenpflichtig.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!