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Heidelberger Grundschulen

Albert-Schweitzer-Schule (Pfaffengrund)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Eichendorffschule

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

7:30 – 8:30 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:00 – 13:00 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:00 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

18,50 €

41,50 €

83,00 €

125,50 €

171,00 €

217,50 €

12:00 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

29,50 €

63,00 €

124,00 €

188,50 €

256,50 €

327,50 €

12:00 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

49,00 €

99,00 €

190,00 €

292,00 €

396,00 €

509,00 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Friedrich-Ebert-Schule (Altstadt)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:45 – 13:30 Uhr

8,75 €

22,75 €

45,50 €

70,00 €

94,50 €

120,75 €

11:45 – 14:30 Uhr

17,75 €

41,75 €

83,50 €

127,00 €

172,50 €

219,75 €

11:45 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

26,75 €

60,75 €

121,50 €

184,00 €

250,50 €

318,75 €

11:45 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

50,25 €

102,25 €

196,50 €

302,00 €

409,50 €

526,25 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Fröbelschule (Wieblingen)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Geschwister–Scholl–Schule (Kirchheim)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Heiligenbergschule (Handschuhsheim)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Kurpfalzschule (Kirchheim)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

7:30 – 8:30 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:00 – 13:00 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

14,00 €

32,00 €

64,00 €

97,00 €

132,00 €

168,00 €

12:00 – 15:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

23,00 €

51,00 €

102,00 €

154,00 €

210,00 €

267,00 €

12:00 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

49,00 €

99,00 €

190,00 €

292,00 €

396,00 €

509,00 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Landhausschule (Weststadt)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

7:30 – 8:30 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:00 – 13:00 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

14,00 €

32,00 €

64,00 €

97,00 €

132,00 €

168,00 €

12:00 – 15:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

23,00 €

51,00 €

102,00 €

154,00 €

210,00 €

267,00 €

12:00 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

49,00 €

99,00 €

190,00 €

292,00 €

396,00 €

509,00 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Mönchhofschule (Neuenheim)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

7:30 – 8:30 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:00 – 13:00 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:00 – 14:00 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

14,00 €

32,00 €

64,00 €

97,00 €

132,00 €

168,00 €

12:00 – 15:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

23,00 €

51,00 €

102,00 €

154,00 €

210,00 €

267,00 €

12:00 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

49,00 €

99,00 €

190,00 €

292,00 €

396,00 €

509,00 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Neckarschule (Ziegelhausen)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Pestalozzischule (Weststadt/Südstadt)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Schlierbach–Grundschule (Schlierbach)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Steinbachschule (Ziegelhausen)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Tiefburgschule (Handschuhsheim)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Waldparkschule (Boxberg)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

7:30 – 8:30 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:15 – 13:15 Uhr

5,00 €

13,00 €

26,00 €

40,00 €

54,00 €

69,00 €

12:15 – 14:15 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

14,00 €

32,00 €

64,00 €

97,00 €

132,00 €

168,00 €

12:15 – 15:15 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

23,00 €

51,00 €

102,00 €

154,00 €

210,00 €

267,00 €

12:15 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

45,75 €

93,00 €

179,00 €

274,75 €

372,75 €

478,75 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Wilckensschule (Bergheim)

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11:30 – 13:30 Uhr

10,00 €

26,00 €

52,00 €

80,00 €

108,00 €

138,00 €

11:30 – 14:30 Uhr

wahlweise mit Mittagstisch

19,00 €

45,00 €

90,00 €

137,00 €

186,00 €

237,00 €

11:30 – 15:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

28,00 €

64,00 €

128,00 €

194,00 €

264,00 €

336,00 €

11:30 – 17:00 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

51,50 €

105,50 €

203,00 €

312,00 €

423,00 €

543,50 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Heidelberger Ganztagsgrundschulen

Ganztagsgrundschule Bahnstadt

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

Unterrichtsende
bis 15:00 Uhr

9,00 €

19,00 €

38,00 €

57,00 €

78,00 €

99,00 €

Unterrichtsende
bis 17:00 Uhr

35,00 €

67,00 €

126,00 €

195,00 €

264,00 €

341,00 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro für 5 Tage Essen im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Grundschulförderklasse Emmertsgrund

Grundschulförderklasse- Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

11.45-13.30 Uhr

mit Mittagstisch

8,75 €

22,75 €

45,50 €

70,00 €

94,50 €

120,75 €

11.45-14.30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

17,75 €

41,75 €

83,50 €

127,00 €

172,50 €

219,75 €

11.45-15.30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

26,75 €

60,75 €

121,50 €

184,00 €

250,50 €

318,75 €

11.45 – 16:30 Uhr

mit Mittagstisch
und Hausaufgabenbetreuung

39,75 €

84,75 €

165,50 €

253,00 €

343,50 €

439,75 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 88,60 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

GTS Emmertsgrund Freitagsangebot

Freitagsangebot-Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

Unterrichtsende
bis 14:30 Uhr

2,95 €

6,35 €

12,70 €

19,10 €

26,10 €

33,15 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 17,72 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

GTS Grundstufe Marie-Marcks-Schule

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

Unterrichtsende
bis 16:00 Uhr

6,20 €

12,40 €

24,00 €

36,60 €

49,80 €

63,80 €

Das Essensentgelt beträgt derzeit 70,88 Euro im Monat.

Ermäßigungen

Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.

Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.

Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig

  • auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
  • auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI

Geschwisterermäßigung

Einkommensstufe I - IV

Einkommensstufe V - VI

2 Kinder aus einer Familie

75,0 % je Kind

87,50 % je Kind

3 Kinder aus einer Familie

50,0 % je Kind

58,33 % je Kind

4 Kinder aus einer Familie

37,5 % je Kind

43,75 % je Kind

5 Kinder aus einer Familie

30,0 % je Kind

35,00 % je Kind

Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.

Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.

Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.

Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!

Einstufung

Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.

Rückerstattung Mittagstisch

Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.

Kündigungsfristen und Änderungen

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.

Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.

Rhein-Neckar-Kreis

Elsenztalschule in Bammental

Elternentgelte Betreuungsangebote an der Elsenztalschule in Bammental Schuljahr 2024/2025

 

1 Tag
pro Woche

2 Tage
pro Woche

3 Tage
pro Woche

4 Tage
pro Woche

5 Tage
pro Woche

Kernzeitbetreuung
7.30- 8.30 Uhr
und 12.00-13.00 Uhr

20,25 €

36,75 €

50,00 €

61,75 €

73,25 €

Flexible Nachmittagsbetreuung
13.00 - 14.30 Uhr

24,25 €

42,75 €

58,50 €

71,25 €

84,75 €

Kombiniertes Angebot
7.30 - 08.30 Uhr
und 12.00 - 14.30 Uhr

44,50 €

79,50 €

108,50 €

133,00 €

158,00 €

Flexible Nachmittagsbetreuung
13.00 - 17.00 Uhr

59,00 €

109,50 €

151,75 €

185,50 €

220,75 €

Kombiniertes Angebot
7.30 - 08.30 Uhr
und 12.00 - 17.00 Uhr

79,25 €

146,25 €

201,75 €

247,75 €

294,00 €

Die Reduzierung des Betreuungsentgelts um eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister das Betreuungsangebot volle Monate kostenpflichtig besuchen. Ab dem 2. Kind beträgt der Beitrag pro Kind 80% des üblichen Entgeltes.

 

1 Tag
pro Woche

2 Tage
pro Woche

3 Tage
pro Woche

4 Tage
pro Woche

5 Tage
pro Woche

Essensentgelt
im Monat

15,60 €

31,20 €

46,80 €

62,40 €

78,00 €

Einzelangebote Kosten pro Tag Kosten der 5er-Karte
Kernzeitbetreuung

6,00 €

30,00 €

Flexible Nachmittagsbetreuung

bis 14.30 Uhr

7,00 €

plus Essen 3,90 €

35,00 €

plus Essen 19,50 €

Kernzeit-und Flexible Nachmittagsbetreuung

bis 14.30 Uhr

13,00 €

plus Essen 3,90 €

65,00 €

plus Essen 19,50 €

Flexible Nachmittagsbetreuung

bis 17.00 Uhr

17,00 €

plus Essen 3,90 €

85,00 €

plus Essen 19,50 €

Kernzeit-und Flexible Nachmittagsbetreuung

bis 17.00 Uhr

23,00 €

plus Essen 3,90 €

115,00 €

plus Essen 19,50 €

Christian-Morgenstern GS in Wilhelmsfeld

Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025

  Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI

7:00
bis 13:30 Uhr

80,00 €

115,00 €

150,00 €

185,00 €

220,00 €

255,00 €

7:00
bis 16:00 Uhr

137,00 €

197,00 €

256,00 €

315,00 €

375,00 €

434,00 €

Die Reduzierung des Betreuungsentgelts um eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister das Betreuungsangebot volle Monate kostenpflichtig besuchen. Ab dem 2. Kind beträgt der Beitrag pro Kind 80% des üblichen Entgeltes.