Heidelberger Grundschulen
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
7:30 – 8:30 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:00 – 13:00 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:00 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
18,50 € |
41,50 € |
83,00 € |
125,50 € |
171,00 € |
217,50 € |
12:00 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
29,50 € |
63,00 € |
124,00 € |
188,50 € |
256,50 € |
327,50 € |
12:00 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
49,00 € |
99,00 € |
190,00 € |
292,00 € |
396,00 € |
509,00 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:45 – 13:30 Uhr |
8,75 € |
22,75 € |
45,50 € |
70,00 € |
94,50 € |
120,75 € |
11:45 – 14:30 Uhr |
17,75 € |
41,75 € |
83,50 € |
127,00 € |
172,50 € |
219,75 € |
11:45 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
26,75 € |
60,75 € |
121,50 € |
184,00 € |
250,50 € |
318,75 € |
11:45 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
50,25 € |
102,25 € |
196,50 € |
302,00 € |
409,50 € |
526,25 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
7:30 – 8:30 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:00 – 13:00 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:00 – 14:00 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
14,00 € |
32,00 € |
64,00 € |
97,00 € |
132,00 € |
168,00 € |
12:00 – 15:00 Uhr mit Mittagstisch |
23,00 € |
51,00 € |
102,00 € |
154,00 € |
210,00 € |
267,00 € |
12:00 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
49,00 € |
99,00 € |
190,00 € |
292,00 € |
396,00 € |
509,00 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
7:30 – 8:30 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:00 – 13:00 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:00 – 14:00 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
14,00 € |
32,00 € |
64,00 € |
97,00 € |
132,00 € |
168,00 € |
12:00 – 15:00 Uhr mit Mittagstisch |
23,00 € |
51,00 € |
102,00 € |
154,00 € |
210,00 € |
267,00 € |
12:00 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
49,00 € |
99,00 € |
190,00 € |
292,00 € |
396,00 € |
509,00 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
7:30 – 8:30 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:00 – 13:00 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:00 – 14:00 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
14,00 € |
32,00 € |
64,00 € |
97,00 € |
132,00 € |
168,00 € |
12:00 – 15:00 Uhr mit Mittagstisch |
23,00 € |
51,00 € |
102,00 € |
154,00 € |
210,00 € |
267,00 € |
12:00 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
49,00 € |
99,00 € |
190,00 € |
292,00 € |
396,00 € |
509,00 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
7:30 – 8:30 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:15 – 13:15 Uhr |
5,00 € |
13,00 € |
26,00 € |
40,00 € |
54,00 € |
69,00 € |
12:15 – 14:15 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
14,00 € |
32,00 € |
64,00 € |
97,00 € |
132,00 € |
168,00 € |
12:15 – 15:15 Uhr mit Mittagstisch |
23,00 € |
51,00 € |
102,00 € |
154,00 € |
210,00 € |
267,00 € |
12:15 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
45,75 € |
93,00 € |
179,00 € |
274,75 € |
372,75 € |
478,75 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11:30 – 13:30 Uhr |
10,00 € |
26,00 € |
52,00 € |
80,00 € |
108,00 € |
138,00 € |
11:30 – 14:30 Uhr wahlweise mit Mittagstisch |
19,00 € |
45,00 € |
90,00 € |
137,00 € |
186,00 € |
237,00 € |
11:30 – 15:30 Uhr mit Mittagstisch |
28,00 € |
64,00 € |
128,00 € |
194,00 € |
264,00 € |
336,00 € |
11:30 – 17:00 Uhr mit Mittagstisch |
51,50 € |
105,50 € |
203,00 € |
312,00 € |
423,00 € |
543,50 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Heidelberger Ganztagsgrundschulen
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
Unterrichtsende |
9,00 € |
19,00 € |
38,00 € |
57,00 € |
78,00 € |
99,00 € |
Unterrichtsende |
35,00 € |
67,00 € |
126,00 € |
195,00 € |
264,00 € |
341,00 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Grundschulförderklasse- Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
11.45-13.30 Uhr mit Mittagstisch |
8,75 € |
22,75 € |
45,50 € |
70,00 € |
94,50 € |
120,75 € |
11.45-14.30 Uhr mit Mittagstisch |
17,75 € |
41,75 € |
83,50 € |
127,00 € |
172,50 € |
219,75 € |
11.45-15.30 Uhr mit Mittagstisch |
26,75 € |
60,75 € |
121,50 € |
184,00 € |
250,50 € |
318,75 € |
11.45 – 16:30 Uhr mit Mittagstisch |
39,75 € |
84,75 € |
165,50 € |
253,00 € |
343,50 € |
439,75 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Freitagsangebot-Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
Unterrichtsende |
2,95 € |
6,35 € |
12,70 € |
19,10 € |
26,10 € |
33,15 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
Unterrichtsende |
6,20 € |
12,40 € |
24,00 € |
36,60 € |
49,80 € |
63,80 € |
Ermäßigungen
Hat eine Klasse an allen Wochentagen in der 5. bzw. 6. Stunde Regelunterricht, wird für diese Stunde kein Betreuungsentgelt erhoben. Entscheidungsgrundlage sind die gültigen Stundenpläne der Klassen.
Eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister ebenfalls das Betreuungsangebot oder städtische/nichtstädtische Kindertageseinrichtungen anerkannter Träger (im Vorschul- und Grundschulbereich) besuchen; sie kann über das Anmeldeformular beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit.
Ein Mittagessen für 1,– € am Tag steht in den Betreuungsangeboten allen Kindern zur Verfügung, die Inhaber eines Heidelberg-Pass+ sind.
Aufgrund des neuen Starke Familien Gesetzes erhalten Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beziehen, ein kostenfreies Mittagessen am Tag.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Rückerstattung Mittagstisch
Eine Rückerstattung der Beiträge für den Mittagstisch ist nur möglich, wenn Kinder eine Woche oder länger erkrankt sind und vom Essen abgemeldet werden.
Kündigungsfristen und Änderungen
Eine Kündigung des Betreuungsplatzes durch die Personensorgeberechtigten ist jeweils zum Monatsende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens zwei Wochen vor Monatsende bei päd-aktiv eingegangen sein. Eine Änderung der Betreuungszeit ist möglich, wenn entsprechende Plätze frei sind.
Eine Kündigung durch päd-aktiv ist u.a. möglich bei mehrmonatigen Zahlungsrückständen, bei mehrwöchigem unentschuldigtem Fehlen, bei unverhältnismäßiger Nachteile für die Betreuung durch päd-aktiv e.V. und/oder anderer zu betreuenden Grundschulkinder.
Rhein-Neckar-Kreis
Elternentgelte Betreuungsangebote an der Elsenztalschule in Bammental Schuljahr 2024/2025
1 Tag |
2 Tage |
3 Tage |
4 Tage |
5 Tage |
|
---|---|---|---|---|---|
Kernzeitbetreuung |
20,25 € |
36,75 € |
50,00 € |
61,75 € |
73,25 € |
Flexible Nachmittagsbetreuung |
24,25 € |
42,75 € |
58,50 € |
71,25 € |
84,75 € |
Kombiniertes Angebot |
44,50 € |
79,50 € |
108,50 € |
133,00 € |
158,00 € |
Flexible Nachmittagsbetreuung |
59,00 € |
109,50 € |
151,75 € |
185,50 € |
220,75 € |
Kombiniertes Angebot |
79,25 € |
146,25 € |
201,75 € |
247,75 € |
294,00 € |
1 Tag |
2 Tage |
3 Tage |
4 Tage |
5 Tage |
|
---|---|---|---|---|---|
Essensentgelt |
15,60 € |
31,20 € |
46,80 € |
62,40 € |
78,00 € |
Einzelangebote | Kosten pro Tag | Kosten der 5er-Karte |
---|---|---|
Kernzeitbetreuung | 6,00 € |
30,00 € |
Flexible Nachmittagsbetreuung bis 14.30 Uhr |
7,00 € plus Essen 3,90 € |
35,00 € plus Essen 19,50 € |
Kernzeit-und Flexible Nachmittagsbetreuung bis 14.30 Uhr |
13,00 € plus Essen 3,90 € |
65,00 € plus Essen 19,50 € |
Flexible Nachmittagsbetreuung bis 17.00 Uhr |
17,00 € plus Essen 3,90 € |
85,00 € plus Essen 19,50 € |
Kernzeit-und Flexible Nachmittagsbetreuung bis 17.00 Uhr |
23,00 € plus Essen 3,90 € |
115,00 € plus Essen 19,50 € |
Preise gültig für das Schuljahr 2024/2025
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | |
---|---|---|---|---|---|---|
7:00 |
80,00 € |
115,00 € |
150,00 € |
185,00 € |
220,00 € |
255,00 € |
7:00 |
137,00 € |
197,00 € |
256,00 € |
315,00 € |
375,00 € |
434,00 € |