Kosten Ferienangebote
Preise gültig ab dem Schuljahr 2024/2025 Modul 1
jeweils von 8:00 bis 15:00 Uhr |
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI |
---|---|---|---|---|---|---|
6 Tage |
27,30 € |
50,40 € |
92,40 € |
144,90 € |
195,30 € |
254,10 € |
5Tage |
22,75 € |
42,00 € |
77,00 € |
120,75 € |
162,75 € |
211,75 € |
4Tage |
18,20 € |
33,60 € |
61,60 € |
96,60 € |
130,20 € |
169,40 € |
3Tage |
13,65 € |
25,20 € |
46,20 € |
72,45 € |
97,65 € |
127,05 € |
2Tage |
9,10 € |
16,80 € |
30,80 € |
48,30 € |
65,10 € |
84,70 € |
Preise gültig ab dem Schuljahr 2024/2025 Modul 2
jeweils von 8:00 bis 17:00 Uhr |
Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI |
---|---|---|---|---|---|---|
6 Tage |
35,10 € |
64,80 € |
118,80 € |
186,30 € |
251,10 € |
326,70 € |
5Tage |
29,25 € |
54,00 € |
99,00 € |
155,25 € |
209,25 € |
272,25 € |
4Tage |
23,40 € |
43,20 € |
79,20 € |
124,20 € |
167,40 € |
217,80 € |
3Tage |
17,55 € |
32,40 € |
59,40 € |
93,15 € |
125,55 € |
163,35 € |
2Tage |
11,70 € |
21,60 € |
39,60 € |
62,10 € |
83,70 € |
108,90 € |
Zu den angegebenen Entgelten fallen Kosten für das Frühstück und den Mittagessen an, deren derzeitige Höhe Sie bitte dem aktuellen Anmeldeformular entnehmen.
Zusätzlich entstehen pro Ferienwoche Kosten in Höhe von Maximal 5,00 € für Fahrscheine bzw. Eintrittsgelder bei Ausflügen.
Einstufung
Die Höhe des Betreuungsentgeltes ist nach Einkommensstufen gestaffelt. Die Personensorgeberechtigten nehmen für die Einstufung eine Selbsteinschätzung vor. Hierfür steht Ihnen eine Berechnungshilfe auf der Homepage von päd-aktiv e.V. zur Verfügung. Die Stadt Heidelberg kann die Selbsteinschätzung überprüfen und fordert die Personensorgeberechtigen in diesen Fällen zur Vorlage von Unterlagen auf. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein höheres Entgelt geschuldet war, so wird das rückständige, noch nicht entrichtete Entgelt zur Zahlung fällig. Sollte festgestellt werden, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein niedrigeres Entgelt geschuldet war, so wird Ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet. Legen Sie auf Anforderung der Stadt Heidelberg keine oder nur unzureichende Unterlagen vor, die eine Überprüfung der Selbsteinschätzung nicht möglichen, schulden Sie rückwirkend ein Entgelt der höchsten Stufe.
Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Familieneinkommens und/oder in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich mit. Änderungen können nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Einreichung geltend gemacht werden.
Ermäßigungen
Die Reduzierung des Betreuungsentgelts um eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister das Betreuungsangebot von Kindertageseinrichtungen öffentlicher oder anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, eine entsprechende Tagepflegeperson oder das Betreuungsangebot an Heidelberger Grundschulen volle Monate kostenpflichtig besuchen. Ab dem auf die Vorlage des Betreuungsnachweises des Geschwisterkindes bzw. der Geschwisterkinder folgenden Monat ist nur noch das reduzierte Betreuungsentgelt geschuldet. Die Ermäßigung kann über das Formular "Antrag auf Geschwisterermäßigung" beantragt werden.
Die jeweiligen Entgeltstufen ermäßigen sich künftig
- auf max. 150 Prozent für Einkommensstufe I bis IV
- auf max. 175 Prozent für Einkommensstufe V und VI
Geschwisterermäßigung |
Einkommensstufe I - IV |
Einkommensstufe V - VI |
---|---|---|
2 Kinder aus einer Familie |
75,0 % je Kind |
87,50 % je Kind |
3 Kinder aus einer Familie |
50,0 % je Kind |
58,33 % je Kind |
4 Kinder aus einer Familie |
37,5 % je Kind |
43,75 % je Kind |
5 Kinder aus einer Familie |
30,0 % je Kind |
35,00 % je Kind |
Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II (ALG II, Sozialgeld, Kinderzuschlag), Bundeskindergeldgesetz, SGB XII (Sozialhilfe), AsylbLG sowie für Bildung und Teilhabe (BuT) sind vom Betreuungsentgelt befreit. Der Mittagstisch ist jedoch auch hier kostenpflichtig.
Zur Bewilligung aller Ermäßigungen benötigen wir die Vorlage aktueller Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum der jeweiligen Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide. Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei päd-aktiv berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums aktuelle Bescheinigungen bzw. Leistungsbescheide bei päd-aktiv e.V. einzureichen!