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Die Elternentgelte

Betreuungszeiten und monatliche Betreuungsentgelte
für die KiTa Forum ab 01.09.2026

Die Betreuungsentgelte sind analog den Be­nut­zungs­ent­gelten der Kindertages­ein­richtungen der Stadt Heidel­berg festgelegt und werden ent­spre­chend fortgeschrieben.

Die Stufen sind wie folgt eingeteilt und beziehen sich auf die, auf ein Jahr hoch­gerechnete Summe der positiven Einkünfte der Haushalts­gemeinschaft, in der das Kind lebt.

Stufe I
bis 30.000 €
Stufe II
bis 43.000 €
Stufe III
bis 56.000 €
Stufe IV
bis 69.000 €
Stufe V
bis 82.000 €
Stufe VI
über 82.000 €

 

 

Der monatliche Beitrag für den Mittagstisch beträgt 108,00 € und ist zusätzlich zum Betreuungsentgelt zu entrichten.

Mit Klick auf ihre Voraussetzungen wird ihnen das entsprechende Elternentgeld pro Kind gültig ab 01.09.2026 angezeigt.

 

 


Einkommensstufe

  • Stufe I
  • Stufe II
  • Stufe III
  • Stufe IV
  • Stufe V
  • Stufe VI


Betreuungszeit

  •   8 Stunden unter Drei
  •   8 Stunden über Drei

Anzahl der betreuten Kinder
aus einer Familie

  • 1 Kind
  • 2 Kinder
  • 3 Kinder
  • 4 Kinder
  • 5 Kinder

8 Stunden ab 1.9.2026

Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
1 Kind

156 €

201 €

293 €

383 €

475 €

565 €

2 Kinder

117 €

151 €

220 €

287 €

416 €

494 €

3 Kinder

78 €

101 €

147 €

192 €

277 €

330 €

4 Kinder

59 €

75 €

110 €

144 €

208 €

247 €

5 Kinder

47 €

60 €

88 €

115 €

166 €

198 €

8 Stunden über drei Jahre ab 1.9.2026

Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI
1 Kind

126 €

180 €

234 €

285 €

338 €

391 €

2 Kinder

95 €

135 €

176 €

214 €

296 €

342 €

3 Kinder

63 €

90 €

117 €

143 €

197 €

228 €

4 Kinder

47 €

68 €

88 €

107 €

148 €

171 €

5 Kinder

38 €

54 €

70 €

86 €

118 €

137 €

 

 

Betreuungszeiten

Die Kindertageseinrichtung ist montags bis freitags von 8.00 - 16.00 Uhr geöffnet.

Geschwistermäßigungen

Die Regelungen zur Geschwisterermäßigung richten sich nach den Bestimmungen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidelberg.

Die Reduzierung des Betreuungsentgelts um eine Geschwisterermäßigung ist möglich, wenn Geschwister das Betreuungsangebot von Kindertageseinrichtungen öffentlicher oder anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, eine entsprechende Tagepflegeperson oder das Betreuungsangebot an Heidelberger Grundschulen volle Monate kostenpflichtig besuchen.

Nähere Informationen zur Geschwisterermäßigung entnehmen sie bitte den
.

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